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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Massmöbel KARA GmbH
Stand: Februar 2026


§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der
Massmöbel KARA GmbH,
und ihren Kunden.

(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die individuelle Planung, Herstellung, Lieferung und ggf. Montage von maßgefertigten Möbeln und Schreinerleistungen.

(2) Bei den angebotenen Leistungen handelt es sich regelmäßig um Werkverträge im Sinne der §§ 631 ff. BGB.


§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote der Massmöbel KARA GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (Unterschrift, E-Mail oder elektronische Bestätigung)
    und

  • ggf. vereinbarte Anzahlung.

(3) Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

(2) Zahlungen sind gemäß den im Angebot bzw. in der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen fällig.

(3) Die Massmöbel KARA GmbH ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.


§ 5 Lieferung, Montage und Termine

(1) Liefer- und Montagetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Materialengpässe, Krankheit, behördliche Anordnungen) berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Leistungsfrist.

(3) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zugänglich und montagebereit sind.


§ 6 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung der Leistung ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet.

(2) Wesentliche Mängel sind bei der Abnahme schriftlich zu dokumentieren.

(3) Unwesentliche, handwerksübliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.


§ 7 Handwerkliche Toleranzen

(1) Maß-, Farb-, Struktur- und Materialabweichungen, die handwerks- und materialüblich sind, stellen keinen Mangel dar.

(2) Es gelten insbesondere die einschlägigen DIN-Normen (z. B. DIN 18202, DIN 18355), soweit anwendbar.


§ 8 Gewährleistung

a) Verbraucher (§ 13 BGB)

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit einer Frist von 24 Monaten ab Abnahme.

(2) Bei Mängeln hat die Massmöbel KARA GmbH zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatz).

(3) Erst nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde Minderung oder Rücktritt verlangen.

b) Unternehmer (§ 14 BGB)

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

(2) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich anzuzeigen.


§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.

(2) Kein Widerrufsrecht besteht, wenn:

  • die Ware individuell nach Kundenspezifikation angefertigt wurde oder

  • eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist
    (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(3) Eine gesonderte Widerrufsbelehrung erfolgt – sofern gesetzlich erforderlich – separat.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Massmöbel KARA GmbH.


§ 11 Haftung

(1) Die Massmöbel KARA GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Massmöbel KARA GmbH.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.